Die Regelungen des Insolvenzrechts ergänzen das geltende Arbeitsrecht im Insolvenzverfahren. Als Spezialisten für Insolvenzrecht gehört das Arbeitsrecht im Insolvenzverfahren – in allen Stadien – zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei Burghardt-Ernst-Bagh. Daher berät und vertritt die Kanzlei alle Mandate, die das Arbeitsrecht im Insolvenzverfahren berühren.
Fragestellungen, die besonders häufig im Rahmen einer Insolvenz auftreten sind:
Kündigungsfristen
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
Kündigungserleichterungen in der Insolvenz
Interessenausgleich in der Insolvenz
Arbeitsrecht im vorläufigen Insolvenzverfahren
Arbeitsrecht im Rahmen der Eigenverwaltung
Arbeitsrecht im Schutzschirmverfahren
Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren