Hans-Peter Burghardt, Hans-Achim Ernst und Thomas Bagh verbindet ihre langjährige Erfahrung in der Insolvenzverwaltung und im Wirtschaftsrecht. Mit der Gründung ihrer Kanzlei Burghardt-Ernst-Bagh setzen die Spezialisten ihre erfolgreiche Zusammenarbeit in der eigenen Kanzlei fort.
Bei ihrer Gründung im Jahr 2014, blickt die Kanzlei Burghardt-Ernst-Bagh bereits auf die Erfahrung von rund dreißig Jahren zurück. Im Jahr 1985 beginnt Hans-Peter Burghardt seine Tätigkeit als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt in der Konkursverwaltung, später in der Insolvenzverwaltung, und in Zusammenarbeit mit Hans-Achim Ernst und Thomas Bagh.
Die Rechtsanwälte in der Kanzlei Burghardt-Ernst-Bagh unterstützen die Insolvenzverwaltung und betreuen eigene Mandate in den Fach- und Rechtsbereichen Insolvenzrecht, Anfechtungsrecht, Arbeitsrecht im Insolvenzverfahren, Unternehmensübertragung oder Steuerrecht in der Insolvenz.
Die Kanzlei Burghardt-Ernst-Bagh beschäftigt ein spezialisiertes und leistungsfähiges Team, das die Aufgabengebiete und Anforderungen der Insolvenzverwaltung genau kennt und die Verfahren mit Know-how, Erfahrung und dem notwendigen Fingerspitzengefühl betreut und abwickelt.